AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von einzelnen Reiseleistungen
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Reisenden und dem Vermittler Sardegna GmbH UKL.
1. Abschluss des Vermittlungsvertrages
Der Reisende kann beim Vermittler per Post, Telefon oder auch online die Verfügbarkeiten und Preise anfragen. Der Vermittler stellt dem Reisenden im Auftrag der jeweiligen Vermietungsgesellschaft / Leistungsanbieters die Preise und Verfügbarkeiten zusammen. Es handelt sich hierbei um ein unverbindliches Angebot. Ist der Reisende interessiert, teilt er dies dem Vermittler schriftlich per E-Mail oder telefonisch mit. Das verbindliche Angebot wird erst auf Anforderung durch den Reisenden erstellt und an diesen übermittelt. Bei Ferienvillen kann der Reisende sich ein Objekt unverbindlich mit einer bestimmten Frist optionieren lassen. Der Vertrag mit der jeweiligen Vermietungsgesellschaft / Leistungsanbieter kommt erst zustande, wenn der Vermittler die Vertragsannahme bezogen auf ein verbindliches Angebot erklärt.
Hiermit kommt auch zwischen dem Reisenden und dem Vermittler der Vertrag über die Vermittlung von Reiseleistungen zustande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Reisenden und des Vermittlers ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften.
2. Informationspflichten bei der Vermittlung von einzelnen Reiseleistungen
Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet der Vermittler im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Reisenden. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Vermittler nicht, es sei denn, zwischen dem Reisenden und dem Vermittler wurde ein besonderer Auskunftsvertrag geschlossen. Der Vermittler übernimmt bezüglich Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der vermittelnden Reiseleistungen keine Garantie und bezüglich von Auskünften über die Verfügbarkeit der vom Vermittler zu vermittelten Leistungen auch keine Beschaffungsgarantie, es sei denn, dies wird mit dem Vermittler ausdrücklich vereinbart. Der Vermittler nimmt ggf. Sonderwünsche nur zur Weiterleitung an den zu vermittelten touristischen Leistungserbringers entgegen, hat für die Erfüllung solcher Sonderwünsche aber nicht selbst einzustehen. Im Regelfall bedürfen Sonderwünsche der ausdrücklichen Bestätigung durch den touristischen Leistungserbringer, damit sie zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des touristischen Leistungserbringers werden.
3. Umbuchung und Rücktritt
Soweit der Reisende Umbuchungen oder den Rücktritt der vom Vermittler vermittelten Reiseleistungen wünscht, richtet sich dies nach den Bedingungen des jeweiligen touristischen Leistungserbringers. Der Vermittler ist berechtigt, alle auf Grund von Umbuchung oder Rücktritt entstehenden Kosten und Teilreisevergütungen dem Reisenden im Namen des jeweiligen touristischen Leistungserbringers in Rechnung zu stellen und diese Beträge einzuziehen bzw. einzubehalten (Inkassovollmacht).
Zudem berechnet der Vermittler folgende Serviceentgelte für Umbuchungen / Stornierungen:
– für Umbuchungen und / oder Stornierungen von Flug- und Fährtickets: 40,00 € pro Person
– für Umbuchungen und / oder Stornierungen von Mietwagen: 25,00 € pro Mietwagen
– für Umbuchungen und / oder Stornierungen von Ferienhäuser und -wohnungen: 150,00 € pro Objekt
– für Umbuchungen und / oder Stornierungen von Segelcharter: 50,00 € pro Buchung
– alle anderen vermittelten Leistungen werden je nach Aufwand abgerechnet.
Diese Serviceentgelte sind unabhängig von den jeweiligen evtl. Rücktritts-/Stornopauschalen aus Reiseverträgen, die der Vermittler vermittelt hat. Für diese gelten ggf. die jeweiligen Allgemeinen Reisebedingungen der jeweiligen Vermietungsgesellschaft / touristischen Leistungserbringers. Der Vermittler behält sich das Recht vor, die vorbeschriebenen Serviceentgelte auch nach den tatsächlich entstandenen Kosten abzurechnen. Es ist dem Reisenden unbenommen, dem Vermittler nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die vom Vermittler geforderten Pauschalen.
4. Mitwirkungspflichten des Reisenden; Einbeziehung von AGB vermittelter touristischer Unternehmen
4.1. Der Reisende hat für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit des Vermittlers nach deren Feststellung diesem unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünften oder Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen, sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen, welche der Reisende in Auftrag gegeben hatte. Es muss dem Vermittler Gelegenheit zur Abhilfe gegeben werden. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Reisenden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine zumutbare Abhilfe durch den Vermittler möglich gewesen wäre.
4.2. Kommt durch die Vermittlungstätigkeit des Vermittlers ein Vertrag zwischen dem Reisenden und vermittelten Vermietungsgesellschaften / Leistungsanbieter zustande, finden bei Einhaltung der Einbeziehungsvorschriften zusätzlich die Allgemeinen Reisebedingungen sowie die sonstigen Regelungen der jeweiligen Vermietungsgesellschaft / Leistungsanbieters Anwendung. Darin können Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung, Rückzahlung, Haftungsbeschränkung, Erklärungs- und Verjährungsfristen sowie andere Vertragsbedingungen geregelt sein. Der Reisende ist gehalten, sich bzgl. des genauen Inhaltes der anwendbaren Reise-AGB und sonstiger Regelungen direkt an die von ihm ausgewählte und vermittelte Vermietungsgesellschaft / Leistungsanbieter zu wenden.
5. Reiseversicherungen
Der Vermittler weist auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer Reiseabbruchversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung hin, auch zur Deckung von evtl. Rückführungskosten bei Reiseabbruch bei Unfall oder Krankheit sowie auch auf die Abschlussmöglichkeit einer Reiseunfall- oder Reisegepäckversicherung.
6. Haftung des Vermittlers / Haftungsbeschränkungen
6.1. Der Vermittler haftet nicht für die Erbringung der Reiseleistung selbst, sondern ausschließlich dafür, dass die Vermittlung ordnungsgemäß vorgenommen wird. Der Vermittler ist in angemessenem Umfang bemüht sicherzustellen, dass die dem Reisenden zur Verfügung gestellten Informationen und sonstigen Daten, insbesondere in Bezug auf Preise, Beschränkungen und Termine, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell, vollständig und richtig sind.
6.2. Der Vermittler übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit von fremden Inhalten. Sämtliche angebotenen Reiseleistungen sind nur begrenzt verfügbar. Für die Durchführung der Reiseleistungen durch die vermittelte Vermietungsgesellschaft / touristischen Leistungserbringer ist jede Haftung / Gewährleistung durch den Vermittler ausgeschlossen.
6.3. Die vertragliche Haftung des Vermittlers für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Wert der jeweils vermittelten Reiseleistungen beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Vermittler herbeigeführt wurde. Der Vermittler haftet nicht für nicht von ihm zu vertretenden Verlust, Untergang oder Beschädigung von Reiseunterlagen im Zusammenhang mit deren Versendung. Die einzelnen Angaben zu den Reisen beruhen auf den Angaben der vermittelten Vermietungsgesellschaft bzw. Anbieters der touristischen Reiseleistungen. Diese stellen keine Zusicherung seitens des Vermittlers dar. Der Vermittler haftet nicht für die Verfügbarkeit einer Reiseleistung zum Zeitpunkt der Buchung. Dies gilt nicht, soweit dem Vermittler fehlerhafte oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung handels- oder branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein mussten. Insoweit ist die Haftung des Vermittlers für das Kennen müssen solcher Umstände jedoch auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt und ebenfalls auf den dreifachen Wert der vermittelten Reiseleistungen begrenzt.
6.4. Übernimmt der Vermittler – ohne hierzu verpflichtet zu sein – die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Reisenden, haftet der Vermittler für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von ihm selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Reisenden gegenüber der vermittelten Vermietungsgesellschaft / touristischen Leistungserbringer besteht keine Pflicht des Vermittlers zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.
7. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
7.1. Der Vermittler weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass der Vermittler nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Vermittler verpflichtend würde, informiert der Vermittler den Reisenden hierüber in geeigneter Form. Der Vermittler weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
7.2. Für Reisende, die nicht Angehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, des EWR oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und dem Vermittler die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Reisende können den Vermittler ausschließlich an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Vermittlers gegen Reisende bzw. Vertragspartner des vermittelten Vertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Vermittlers vereinbart.
8. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vermittlungsvertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von einzelnen Reiseleistungen.
Reise-Vermittler:
Sardegna GmbH UKL
Rungestraße 11
D-81479 München
Telefon: +49-89-99953330
Fax-Nr: +49-89-999533310
E-Mail: info@sardegna.de
Geschäftsführerin: Ursula Kaup-Leopold
Stand: Oktober 2020